Die im Verhältnis massiv erhöhte Beteiligung von Südländern bei den Delikten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ist, wie man aus der polizeilichen Kriminalstatistik erkennen kann, zumindest für das Jahr 2015 keine Einbildung, kein Hirngespinst und keine Manifestation einer verzerrten Wahrnehmung, sondern knallharte Tatsache.
Nur die harten Fakten interessieren die Menschen und nicht die Beschwichtigungsversuche der in der Zwischenzeit von jeglicher Realität abgehobenen und gegen jede Vernunft handelnden Politiker und Gutmenschen. Die nackten Tastsachen beschreiben die tatsächliche und täglich erlebbare Mehrbelastung der Bevölkerung durch die erhöhte Kriminalitätsrate welche von den sogenannten Flüchtlingen verursacht wird.
Die dafür politisch Verantwortlichen haben mit ihrem Größenwahn die Bevölkerung in diese gefährliche Lage gebracht und bis jetzt tatenlos zugesehen. Politiker stehlen sich auch aus jeder Verantwortung und verlassen sich darauf, dass sie auch gegen Strafverfolgung immun sind. Die deutsche Bundeskanzlerin und auch die Bundesregierung beweist mit ihrem Handeln, dass sie aus ihrer eigenen Geschichte nichts gelernt haben und glauben daher noch immer an das Märchen vom unfehlbaren Herrenvolk. Anders kann man sich deren Entscheidungen nicht mehr erklären. Vom Machtrausch besessen oder in der festen Überzeugung zur Elite des deutschen Volkes zu gehören, erkennen sie nicht einmal mehr, dass sie eigentlich Volksvertreter, also Diener des Volkes, sein sollten und es ihre Aufgabe ist die Interessen des Volkes zu wahren und für dessen Sicherheit zu sorgen.
In ihrem narzisstischem Wahn absolute Macht zu haben, erklärte die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, am 31. August 2015 dem deutschen Volk im Zuge der Flüchtlingskrise "Wir schaffen das" um einige Zeit später noch, ohne zu wissen was der Islam wirklich ist bzw. bedeutet, hinzuzufügen: "Der Islam gehört unzweifelhaft zu Deutschland". Kritikern ihrer Fehlentscheidungen empfahl sie einen Bildungsurlaub in einem arabischen Land bzw. Blockflöte zu spielen. Die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung als auch wirksamen Schutz für das Volk zu schaffen kam ihr in ihrer abgehobenen Wirklichkeit nicht wirklich in den Sinn. Die erhöhte Kriminalitätsrate wurde weggelogen oder klein geredet. Allerdings zeigt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik, gerade im Bereich Vergewaltigung und sexueller Nötigung, den Beweis für die Lügen der Politiker:
SZ 111000: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB + SZ 112000: Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und 5 StGB |
Gruppe |
# Bevölkerung |
# Tatverdächtige |
TV pro Einwohner |
Faktor |
100.000 |
1.000.000 |
Deutsche |
73.067.791 |
6.592 |
9 |
90 |
|
Schutzsuchende1 |
974.551 |
812 |
83 |
833 |
9,24 |
Ausländer andere2 |
8.133.342 |
2.199 |
27 |
270 |
3,00 |
- beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
- Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.
Die obige Tabelle zeigt, dass die sogenannten Schutzsuchenden die 9,2-fache kriminelle Energie im Bereich Vergewaltigung und sexuelle Nötigung aufweisen. Unter Betrachtung von gleich großer Gruppen kommen auf 100 deutsche tatverdächtige Vergewaltiger 924 Schutzsuchende oder 300 andere ausländische Tatverdächtige.
Vergewaltigung überfallartig durch Einzeltäter
Wenn man auf die einzelnen Delikte blickt wird der Unterschied noch deutlicher. So ist das Delikt "Vergewaltigung überfallartig durch Einzeltäter", eine Tat, welche gerade Frauen in ihrem Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt und im steigendem Maße beunruhigt. Die kann zu einer Selbstbeschränkung hinsichtlich der Teilnahme am öffentlichen Leben führen. Beispiele dafür sind:
- nicht mehr abends joggen zu gehen
- nicht mehr alleine ausgehen
- steht kein Begleiter zu Verfügung bleibt man gleich aus Angst Zuhause
- usw.
SZ 111100: Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB |
Gruppe |
# Bevölkerung |
# Tatverdächtige |
TV pro Einwohner |
Faktor |
100.000 |
1.000.000 |
Deutsche |
73.067.791 |
455 |
1 |
6 |
|
Schutzsuchende1 |
974.551 |
85 |
9 |
87 |
14,01 |
Ausländer andere2 |
8.133.342 |
136 |
2 |
17 |
2,69 |
- beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
- Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.
Wenn überhaupt, dann findet man in den Medien, die Aussage, dass von den Schutzsuchenden nur 12,2% als Verdächtige von Vergewaltigungen in Betracht gezogen werden. Auf der anderen Seite ist jedoch das Risiko einer Deutschen 14 mal höher von einem Schutzsuchenden als von einem deutschen Staatsbürger vergewaltigt zu werden.
Natürlich sind 85 Tatverdächtige aus einer Gruppe von 974.551 Schutzsuchenden nur eine geringe Anzahl und man kann daher auch nicht von der Mehrheit der Schutzsuchenden sprechen. Aber genau die moralische Einstellung dieser Schutzsuchenden lässt sie 14 mal häufiger Sex durch Gewalt erzwingen als eine in der Größe vergleichbaren Gruppe Deutscher.
Gruppenvergewaltigung
Bei den Gruppenvergewaltigungen zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Einzeltätern, nur das Risiko durch eine Gruppe Schutzsuchender zu vergewaltigt zu werden ist fast 20-fach höher als von einer Gruppe Deutscher.
SZ 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) + SZ 111300 Vergewaltigung durch Gruppen gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB |
Gruppe |
# Bevölkerung |
# Tatverdächtige |
TV pro Einwohner |
Faktor |
100.000 |
1.000.000 |
Deutsche |
73.067.791 |
241 |
0 |
3 |
|
Schutzsuchende1 |
974.551 |
63 |
6 |
65 |
19,60 |
Ausländer andere2 |
8.133.342 |
130 |
2 |
16 |
4,85 |
- beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
- Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.