Meine Meinung

Nichts anderes als meine Meinung

Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Ausländerkriminalität - Vergewaltigung

Die im Verhältnis massiv erhöhte Beteiligung von Südländern bei den Delikten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ist, wie man aus der polizeilichen Kriminalstatistik erkennen kann, zumindest für das Jahr 2015 keine Einbildung, kein Hirngespinst und keine Manifestation einer verzerrten Wahrnehmung, sondern knallharte Tatsache.

Nur die harten Fakten interessieren die Menschen und nicht die Beschwichtigungsversuche der in der Zwischenzeit von jeglicher Realität abgehobenen und gegen jede Vernunft handelnden Politiker und Gutmenschen. Die nackten Tastsachen beschreiben die tatsächliche und täglich erlebbare Mehrbelastung der Bevölkerung durch die erhöhte Kriminalitätsrate welche von den sogenannten Flüchtlingen verursacht wird.

Die dafür politisch Verantwortlichen haben mit ihrem Größenwahn die Bevölkerung in diese gefährliche Lage gebracht und bis jetzt tatenlos zugesehen. Politiker stehlen sich auch aus jeder Verantwortung und verlassen sich darauf, dass sie auch gegen Strafverfolgung immun sind. Die deutsche Bundeskanzlerin und auch die Bundesregierung beweist mit ihrem Handeln, dass sie aus ihrer eigenen Geschichte nichts gelernt haben und glauben daher noch immer an das Märchen vom unfehlbaren Herrenvolk. Anders kann man sich deren Entscheidungen nicht mehr erklären. Vom Machtrausch besessen oder in der festen Überzeugung zur Elite des deutschen Volkes zu gehören, erkennen sie nicht einmal mehr, dass sie eigentlich Volksvertreter, also Diener des Volkes, sein sollten und es ihre Aufgabe ist die Interessen des Volkes zu wahren und für dessen Sicherheit zu sorgen.

In ihrem narzisstischem Wahn absolute Macht zu haben, erklärte die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, am 31. August 2015 dem deutschen Volk im Zuge der Flüchtlingskrise "Wir schaffen das" um einige Zeit später noch, ohne zu wissen was der Islam wirklich ist bzw. bedeutet, hinzuzufügen: "Der Islam gehört unzweifelhaft zu Deutschland". Kritikern ihrer Fehlentscheidungen empfahl sie einen Bildungsurlaub in einem arabischen Land bzw. Blockflöte zu spielen. Die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung als auch wirksamen Schutz für das Volk zu schaffen kam ihr in ihrer abgehobenen Wirklichkeit nicht wirklich in den Sinn. Die erhöhte Kriminalitätsrate wurde weggelogen oder klein geredet. Allerdings zeigt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik, gerade im Bereich Vergewaltigung und sexueller Nötigung, den Beweis für die Lügen der Politiker:

SZ 111000: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
§§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB
+ SZ 112000: Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und 5 StGB
Gruppe    # Bevölkerung    # Tatverdächtige TV pro Einwohner    Faktor
  100.000   1.000.000
Deutsche 73.067.791 6.592 9 90  
Schutzsuchende1 974.551 812 83 833 9,24
Ausländer andere2 8.133.342 2.199 27 270 3,00
  1. beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
  2. Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.

Die obige Tabelle zeigt, dass die sogenannten Schutzsuchenden die 9,2-fache kriminelle Energie im Bereich Vergewaltigung und sexuelle Nötigung aufweisen. Unter Betrachtung von gleich großer Gruppen kommen auf 100 deutsche tatverdächtige Vergewaltiger 924 Schutzsuchende oder 300 andere ausländische Tatverdächtige.

Vergewaltigung überfallartig durch Einzeltäter

Wenn man auf die einzelnen Delikte blickt wird der Unterschied noch deutlicher. So ist das Delikt "Vergewaltigung überfallartig durch Einzeltäter", eine Tat, welche gerade Frauen in ihrem Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt und im steigendem Maße beunruhigt. Die kann zu einer Selbstbeschränkung hinsichtlich der Teilnahme am öffentlichen Leben führen. Beispiele dafür sind:

  • nicht mehr abends joggen zu gehen
  • nicht mehr alleine ausgehen
  • steht kein Begleiter zu Verfügung bleibt man gleich aus Angst Zuhause
  • usw. 
SZ 111100: Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter)
gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 
Gruppe    # Bevölkerung    # Tatverdächtige TV pro Einwohner    Faktor
  100.000   1.000.000
Deutsche 73.067.791 455 1 6  
Schutzsuchende1 974.551 85 9 87 14,01
Ausländer andere2 8.133.342 136 2 17 2,69
  1. beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
  2. Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.

Wenn überhaupt, dann findet man in den Medien, die Aussage, dass von den Schutzsuchenden nur 12,2% als Verdächtige von Vergewaltigungen in Betracht gezogen werden. Auf der anderen Seite ist jedoch das Risiko einer Deutschen 14 mal höher von einem Schutzsuchenden als von einem deutschen Staatsbürger vergewaltigt zu werden.

Natürlich sind 85 Tatverdächtige aus einer Gruppe von 974.551 Schutzsuchenden nur eine geringe Anzahl und man kann daher auch nicht von der Mehrheit der Schutzsuchenden sprechen. Aber genau die moralische Einstellung dieser Schutzsuchenden lässt sie 14 mal häufiger Sex durch Gewalt erzwingen als eine in der Größe vergleichbaren Gruppe Deutscher.

Gruppenvergewaltigung

Bei den Gruppenvergewaltigungen zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Einzeltätern, nur das Risiko durch eine Gruppe Schutzsuchender zu vergewaltigt zu werden ist fast 20-fach höher als von einer Gruppe Deutscher. 

SZ 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen)
+ SZ 111300 Vergewaltigung durch Gruppen
gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Gruppe    # Bevölkerung    # Tatverdächtige TV pro Einwohner    Faktor
  100.000   1.000.000
Deutsche 73.067.791 241 0 3  
Schutzsuchende1 974.551 63 6 65 19,60
Ausländer andere2 8.133.342 130 2 16 4,85
  1. beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
  2. Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Ausländerkriminalität

Laut Statistischen Bundesamt gab es am 31. Dezember 2015 82.175.684 Einwohner in Deutschland. Diese Einwohnerzahl setzt sich aus 73.067.791 deutschen Staatsbürgern und 9.107.893 Ausländern zusammen. In der Zahl der Ausländer sind 974.551 Schutzsuchende enthalten, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen haben.

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 geht hervor, dass 1.457.172 deutsche Staatsbürger und 911.864 nichtdeutsche als Tatverdächtige gezählt wurden. Von diesen 911.864 nichtdeutschen Tatverdächtigen hielten sich 599.702 erlaubt und 312.162 unerlaubt in Deutschland auf. Da man davon ausgehen kann, dass sich die Gruppe, der die unerlaubt sich aufhaltenden Tatverdächtigen angehören, auch nicht in der Bevölkerungsstatistik erfasst sind, kann man in den Berechnungen und Erklärungen auch nur von den 599.702 sich erlaubt in Deutschland aufgehaltenen Tatverdächtigen ausgehen. Aus dem selben Grund kann man die ermittelten Tatverdächtigen der Stationierungsstreitkräfte, deren Angehörige und der Touristen und Durchreisenden in den Berechnungen nicht berücksichtigten. Somit setzen sich die Gruppen der sich in Deutschland erlaubt aufgehaltenen Tatverdächtigen, hier als Gruppe der anderen Ausländer genannt, von 2015 wie folgt zusammen:

Tatverdächtige andere Ausländer 2015
Aufenthaltsart Anzahl
Summe 414.822
Schüler/Student 18.245
Arbeitnehmer 68.068
Gewerbetreibender 9.571
sonstiger erlaubter Aufenthalt
ohne Duldung und ohne Bürgerkriegsflüchtlinge
318.938

Von der Gruppe der sich erlaubt in Deutschland aufgehaltenen Ausländer ohne Schutzsuchenden, enthält 5,1% Tatverdächtige (TV).

In der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2015 sind 151.727 Schutzsuchende als Tatverdächtige erfasst. Hier die Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Aufenthaltsart:

Summe 151.727
Tatverdächtige Schutzsuchende 2015
Aufenthaltsart  Anzahl
Asylbewerber 134.204
Duldung 15.214
Bürgerkriegsflüchtlinge 2.309

Nach der oben angeführten Statistik waren 15,57% der Schutzsuchenden ermittelte Tatverdächtige (TV).

Bereits der Prozentsatz zeigt, dass die Schutzsuchenden eine 7,81-fache höhere Kriminalitätsrate aufweisen als deutsche Staatsbürger. Auch die Vergleichsgruppe der anderen Ausländern, welche sich nicht als Asylbewerber im Land befinden, ist mit dem Faktor 2,56 gegenüber den Deutschen wesentlich geringer als der der Schutzsuchenden:

Vergleich der Gruppen der Tatverdächtigen
Gruppe    # Bevölkerung    # Tatverdächtige TV pro Einwohner    Faktor
  10.000   100.000
Deutsche 73.067.791 1.457.172 199 1.994  
Schutzsuchende1 974.551 151.727 1.557 15.569 7,81
Ausländer andere2 8.133.342 414.822 510 5.100 2,56
  1. beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
  2. Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.

Im Vergleich kommen auf 100 deutsche Tatverdächtige, also in einer gleich großen Gruppe, 256 tatverdächtige andere Ausländer oder 781 tatverdächtige Schutzsuchende.

Daraus folgt:

  • Genau jene Schutzsuchenden, welche sich 2015 in Deutschland aufhielten und immer noch aufhalten, sind fast acht Mal krimineller als Deutsche.

  • Schutzsuchende sind aber auch drei Mal so kriminell wie alle anderen in Deutschland lebenden Ausländer. Dieser Wert wird sich, sobald deren Asylverfahren abgeschlossen wurde, auch erhöhen, da die zu diesem Zeitpunkt die aktuellen Schutzsuchenden dann in dieser Gruppe zugeordnet werden.

Bei mehr als 950 Deliktgruppen in der polizeilichen Kriminalstatistik sollte man annehmen, dass manche Straftaten auf Grund der Natur des Deliktes nur von Ausländern begangen werden können. Es gibt tatsächlich ein paar Delikte, welche nur von Ausländern oder Schutzsuchenden begangen werden:

Straftaten nur von Schutzsuchenden begangen
Schlüssel   Straftat # TV
237200 Menschenhandel z.N.v. Kindern zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 Abs. 3 mit Verweis auf § 232 Abs. 3 Nr. 1 StGB 2
410820 Schwerer Diebstahl gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 1
725600 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung § 84a Asylverfahrensgesetz 2


Nachdem es sich bei den Delikten, welche nur von Schutzsuchenden begangen werden, nur um eine äußerst geringe Menge handelt, braucht man diese Straftaten nicht wirklich aus der Statistik ausschließen.

Das Selbe gilt auch für die Gruppe der anderen Ausländer, welche sich erlaubt in Deutschland aufhalten.

Straftaten nur von anderen Ausländern begangen
Schlüssel   Straftat # TV
237400 Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 Abs. 3 mit Verweis auf § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 7
445120 Schwerer Diebstahl gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen von Kraftwagen 3
660040 Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware 2
676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall 1
679000 Weitere Straftaten mit Umweltrelevanz gemäß StGB 1
679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 1
733201 Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Crack 3


Auffällig ist, dass es sich bei den Straftaten, welche nur von Ausländern begangen werden, um keine typischen Delikte nach dem Aufenthaltsgesetz handelt.

Selbstverständlich kann es auch Deutsche Schlepper und Schleuser geben, aber ein Deutscher wird sich wohl kaum illegal im eigenen Land aufhalten können oder sich einen Aufenthaltstitel erschleichen wollen.

Bei dem Schlüssel 725000 in der folgenden Tabelle, handelt es sich um die Summe der Unterschlüssel. Es können jedoch mehrere Delikte einem Tatverdächtigen zugeordnet worden sein. D. h. in der Straftatenuntergliederung wird der Tatverdächtige, selbst wenn er in verschiedenen Untergruppen mehrfach gezählt wurde, in der nächst höheren Gruppe nur einmal gezählt. Die Summe der Tatverdächtigen aus den Untergruppen muss folglich mit der Anzahl der Tatverdächtigen der jeweils nächsthöheren Gruppe nicht übereinstimmen.

typische Ausländerstraftaten
    Tatverdächtige
Schlüssel   Straftat Deutsche  Schutz-suchende    andere Ausländer
725000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU 1.340 60.192 7.698
725100 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr.1a Aufenthaltsgesetz 135 18.168 893
725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 526 282 3.203
725300 Erschleichen eines Aufenthaltstitels (gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz) durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr 245 526 658
725400 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 61 65 199
725500 Straftaten gegen §§ 84, 85 Asylverfahrensgesetz 12 1.509 101
725700 Unerlaubter Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz 343 39.127 2.117
725800 Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts gemäß § 9 Freizügigkeitsgesetz/EU 1 4 21
725900 Sonstige Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz 49 1.758 656

 
Auch wenn man in der Statistik diese typischen Ausländerstraftaten aus den Zahlen herausnimmt, dann zeigt sich trotzdem, dass die angeblich Schutzsuchenden 4,7 Mal Krimineller sind als die Deutschen und 1,8-fachen Hang zu kriminellen Tätigkeiten haben als die Vergleichsgruppe der anderen Ausländer.

Vergleich der Gruppen ohne den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
Gruppe    # Bevölkerung    # Tatverdächtige TV pro Einwohner    Faktor
  10.000   100.000
Deutsche 73.067.791 1.455.832 199 1.992  
Schutzsuchende1 974.551 91.535 939 9.393 4,71
Ausländer andere2 8.133.342 407.124 501 5.006 2,51
  1. beinhaltet Asylbewerber, Duldung (z.B. abgelehnte Asylbewerber) und Kontingent- / Bürgerkriegsflüchtlinge
  2. Bei den anderen Ausländern andere wurden die ermittelten Tatverdächtigen der Gruppe Stationierungsstreitkräfte und Touristen/Durchreisenden nicht berücksichtigt.

Regional betrachtet fällt die Differenz zwischen der Kriminalität von Schutzsuchenden und Deutschen in Großstädten mit einem hohen Ausländeranteil erwartungsgemäß noch viel größer aus.

Bemerkenswert ist auch, dass gerade in Städten mit einem bisher niedrigen Ausländeranteil durch die verhältnismäßig große Anzahl an hinzukommenden Flüchtlingen, die Zahl der Gewalttaten sprunghaft und überproportional angestiegen ist.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Ausländerkriminalität - Fehlerquellen

Wie bereits im Artikel Methode zur Berechnung der Ausländerkriminalität erwähnt beschränkt sich die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich auf das sogenannte Hellfeld, also jene Fälle, wo ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte und dadurch auch die Nationalität festgestellt wurde.

Wenn man jedoch die deutsche Vergleichsgruppe betrachtet, bekommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, dass sich hier weitere Faktoren gibt, welche zu einer Verfälschung des Ergebnisses zu Ungunsten dieser Gruppe führt.

In der Gruppe der deutschen Bevölkerung von ca. 73,5 Millionen Menschen, findet man auch 9,346 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund. In diesen 9,346 Millionen sind auch jene 4,3 Millionen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft eingeschlossen. Alleine die Anzahl der türkisch stämmigen Deutschen betrug 2011 mindestens 1,53 Millionen.

So wurde auch der Amokläufer Ali Sonboli, Inhaber eines deutschen und eines iranischen Reisepasses, welcher im Sommer 2016 in München neun Menschen und sich selbst erschoss, in der Kriminalstatistik als Deutscher geführt.

Man muss auch davon ausgehen, wenn insgesamt

  • 2% der Deutschen als Tatverdächtige angeführt werden
    (1,46 Millionen Tatverdächtige * 100 / 73 Millionen Deutsche = 2%) und
  • knapp 5% türkische Tatverdächtige angeführt werden
    (73.712 Tatverdächtige * 100 / 1,5 Millionen Türken = 4,91%),

also mehr als doppelt so viele, die Vermutung gerechtfertigt ist, dass auch bei den 2% deutschen Tatverdächtigen der Anteil der türkisch stämmigen Deutschen überproportional vertreten ist. Betrachtet man die einzelnen Delikte einzeln, dann wird vermutlich die Verzerrung noch viel größer.

Diese Fehlerquelle könnte man einfach bereinigen, wenn die polizeiliche Kriminalstatistik nach deutschen Tatverdächtigen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheiden würde. Aber vermutlich ist so eine große Genauigkeit gar nicht gewünscht ist und wird daher im besten Fall höchstens geheim gehalten.

 

Methode zur Berechnung der Ausländerkriminalität

Quellen

Es steht uns nur eine wirkliche Quelle zur Verfügung, welche sich für den Vergleich der Kriminalität der Bevölkerungsgruppen eignet. Es ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA), in der die angezeigten Straftaten, die ermittelten Täter und Opfer detailliert aufbereitet sind. Direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigte Straftaten sind in dieser Statistik allerdings nicht enthalten.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst in der Gruppe der Asylbewerber lediglich Tatverdächtige, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Alle Tatverdächtigen, deren Verfahren positiv entschieden wurde, werden in der Kategorie "sonstiger erlaubter Status" eingestuft.

Kriminologisches Hell- und Dunkelfeld

Diese Statistik enthält lediglich die von der Polizei erfasste Kriminalität, das sogenannte Hellfeld. In eine Statistik können natürlich nur bekannte Fakten aufgenommen werden. Deshalb besteht seit Jahren auch die Forderung nach der Ergänzung der PKS um die sogenannte Dunkelfeldanalyse, mit deren Hilfe jene Straftaten dargestellt werden können, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Die Ergebnisse der Hell- und Dunkelfeldanalyse wären durchaus geeignet die Gesamtkriminalität darzustellen und auch die Bevölkerung nachhaltig zu verunsichern. Man kann aber nicht unter alleiniger Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik Aussagen über eine Kriminalitätsentwicklung machen. Man kann sogar soweit gehen, dass man Aussagen von Ministerien und Kriminologen, welche sich rein auf die polizeiliche Kriminalstatistik als Quelle berufen, als unseriös bewerten.

Nehmen wir hierzu als Beispiel die Auswertung einer Dunkelfeldanalyse, welche zeigt, dass alleine in Nordrhein Westfalen die 71-fache Anzahl an schweren Körperverletzungen und die 89-fache Anzahl an leichten Körperverletzungen verübt als angezeigt wurden. Im Falle von Vergewaltigungen wird im Bundesdurchschnitt nicht einmal jede Fünfte Vergewaltigung angezeigt.

Wenn man im Falle der Vergewaltigungen noch dazu nimmt, dass es ein skandalöses BGH-Urteil aus dem Jahr 2006 gegeben hat, wo ein von allen guten Geistern verlassener und sichtlich überforderter Richter der Meinung war, dass

selbst wenn der Angeklagte seinem Opfer die Kleidung vom Körper gerissen und gegen dessen ausdrücklich erklärten Willen Geschlechtsverkehr gehabt habe, belege das "nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt"

Es wird sicherlich jeder verstehen, dass ein solcher Vorfall die Anzeigebereitschaft von Opfern nicht gerade steigert. Wenn man die Täter schützt, indem man die Opfer zu Tätern macht, dann macht sich natürlich ein Rechtsstaat selbst unglaubwürdig.

Kommt unter solchen Voraussetzungen ein Kriminologe, wie Christian Pfeiffer, mit Behauptungen, dass die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen in der Kriminalstatistik um 20% gesunken ist, ohne seine Berechnung klar offen zu legen, wie er zu dieser Behauptung überhaupt kommen konnte, dann denkt man natürlich zuerst an Selbstbeweihräucherung und in der Folge an politische Propaganda der Regierung.

Wenn die Anzahl der Verurteilungen um ca. 50% sinkt, da man um die Täter zu schützen die Schuld bei den Opfern sucht, und dadurch die auch die Anzeigebereitschaft um ca. 20% sinkt, dann bedeutet dies einen tatsächlichen Anstieg der Vergewaltigungen um 60%. Womit sich wieder, im Hinblick auf Christian Pfeiffer, der Spruch "Traue nur der Statistik, welche du selbst gefälscht hat" bewahrheitet.

Selbstverständlich werden in der polizeilichen Kriminalstatistik nur die ermittelten Tatverdächtigen gezählt. Über Fälle, wo kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, kann hinsichtlich der Herkunft des Täters auch keine glaubwürdige Aussage gemacht werden. Im Bundesdurchschnitt trifft dies auf knapp 50% der Straftaten zu. Bei Vergewaltigungen sind dies ca. 20%, bei Mord auf ca. 6% und bei Wohnungseinbrüchen ca. 85%. Wenn man die Synonyme wie Südländer, welches für afrikanisch und arabisch stämmige Tatverdächtige verwendet wird, dann könnte man dennoch zu einem groben Bild über die Verteilung von deutschen und nicht deutschen Straftätern bekommen.

Wer sich genauer interessiert über diese Aufteilung, kann ja auch bei Google nach Phantombilder zum Delikt Vergewaltigung in Deutschland suchen und sich die Fälle etwas genauer ansehen. Die ersten paar Suchresultate haben jedoch folgendes Ergebnis geliefert:

Man darf halt nicht gleich auf einen Rassismus bei Google ausgehen. Man muss es einfach als einen Spiegel unserer aktuellen Lage betrachten.

Dass das Herunterrechnen von Straftaten und anderen Manipulationen ein offenes Geheimnis ist, sagte auch der ehemalige BDK-Vorsitzende Albishausen:

Dass die Bevölkerung manipuliert wird, ändert sich vielleicht nie. Aber wenigstens sollte sie darum wissen.

Die Tabelle 61 mit dem Titel "Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Anlass des Aufenthaltes beschreibt immerhin eine eindeutige Tendenz, welche die Behauptung, dass die Deutschen genauso kriminell wie Flüchtlinge sein sollen, von den Herren Kinzig und Küch widerlegt. Zahlenmaterial haben diese Herren ja nicht vorgelegt.

Weitere Quellen, die als Berechnungsgrundlage für Vergleiche verwendet werden können, sind unter anderem die vom Statistischen Bundesamt erfassten Zahlen der deutschen und ausländischen Bevölkerung, die Aufschlüsselung der ausländischen Bevölkerung nach Nationalität sowie die Anzahl der Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit.

Vorgehensweise

Ein Vergleich der absoluten Fallzahlen in der Kriminalität von Deutschen und der ausländischen Bevölkerung führt natürlich nicht zum gewünschten Erfolg, da die zu betrachtenden Gruppen nicht in gleichen Anteilen in der Bevölkerung vertreten sind. Daher muss man die Fallzahlen auch in ein richtiges Verhältnis gesetzt werden. In solchen Fällen muss man die Betrachtungsweise in Fälle pro Gruppe von 10.000, 100.000 oder einer Million Menschen runter rechnen um diese auch aussagekräftig und belastbar miteinander vergleichen zu können.