Nach dem Koran kann eine Frau, die von ihrem Ehemann geschieden ist, was ihm sehr leicht fällt, nur zurückgenommen werden, wenn sie zuerst einen anderen Mann heiratet und dieser sich von ihr scheidet.
Wenn in einem Anfall von Zorn ein Mann die dreifache Talaq, die dreimalige Wiederholung des Satzes "Ich scheide mich von dir", seiner Frau gegenüber ausspricht, sind sie nach islamischem Gesetz geschieden. Wenn sich das Ehepaar jedoch - vielleicht um der Kinder willen - versöhnen will, dann kann es dies erst tun, wenn sie erst einen Mann heiratet und geschieden wird.
Die Anforderung ist nicht symbolisch. Mohammed war sehr klar, dass die Übergangs-Ehe auch vollzogen werden muss.
Bukhari 63:190:
Erzählte 'Aisha:
Ein Mann schied von seiner Frau und sie heiratete einen anderen Mann, der sich als impotent erwies und sich von ihr schied. Er konnte sie nicht befriedigen, und nach einer Weile schied er sich von ihr.
Dann kam sie zum Propheten und sagte: "O Allahs Apostel! Mein erster Ehemann hat mich geschieden und dann habe ich einen anderen Mann geheiratet, der sich beim Vollzug seiner Ehe aber als impotent erwies und konnte nicht in mich eindringen, außer einmal von dem er aber nicht profitierte. Kann ich in diesem Fall meinen ersten Mann wieder heiraten?"
Allahs Apostel sagte: "Es ist Unrecht, deinen ersten Ehemann zu heiraten, bevor der andere Ehemann seine Ehe mit dir vollzogen hat."
Auch Abu Dawud bestätigt diese Regel an zwei Stellen: 2192 und 2302.
Dieses Gebot ist für die Frau, die nichts gegen die Wut ihres Mannes unternimmt, zu tiefst erniedrigend und muss dazu noch die Hauptlast seines Temperaments auf diese demütigende Weise tragen. Das ist sicherlich ein unwiderlegbarer Beweis dafür, dass der Sexismus tief im Islam verwurzelt ist.
Der Koran sagt in den Versen 2:229-230, dass Scheidungen und Wiederverheiratung nur zweimal erfolgen dürfen, bevor die Ehe endgültig rechtswidrig ist.
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten. (2:229)
Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen. (2:230)