Ein typisches Beispiel eines Gruppentrolls, bietet die Person, welche sich hinter den Pseudonym Tilly Gutmensch im sozialen Netzwerk VK versteckt.
Diese Person nimmt an, dass sie von jemanden Ernst genommen wird, wenn sie sich und ihre Meinung hinter einem Pseudonym und dem Profilfoto eines Pferdes verstecken muss. Jeder normale Mensch erkennt in so einem Fall gleich, dass es sich bei einer solchen Person nur um einen typischen Troll handeln kann. Wer nicht öffentlich zu seiner Meinung stehen kann, ist nun einmal nicht wirklich glaubwürdig. Nur Radaubrüder können nur aus einer Deckung agieren, da sie befürchten zur Verantwortung gezogen zu werden.
Solche Typen fallen für mich unter die Beschreibung, welche ich auch in der Gruppe Deutschland mon amour - Das Original in einem Kommentar beschrieben habe:
Das Problem der Deutschen ist nun einmal, dass sie der Meinung sind, allwissend geboren worden zu sein und dass selbst Gott noch von ihnen lernen kann. Dazu sind die Deutschen noch so Bescheiden, dass sie nicht einmal Vernunft annehmen.
Das selbe Problem haben auch die Muslime mit ihrem Glauben. Daher gehört auch der Islam zu Deutschland.
Wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat, haben die Deutschen aus dieser auch nichts gelernt und wiederholen einfach den Fehler. Vermutlich wird auch das Ergebnis das Selbe wie 1945 sein.
Daraufhin antwortete das Pseudonym Tilly Gutmensch:
Rudolf, Wer bist du?....Wie kommst du " Islamist", oder besser "Zecke"in unsere Gruppe du bist nicht angemeldet und kein Mitglied....habe dich blockiert!
Mit anderen Worten will eine Person, die weder ihre eigene Visage zeigen kann, noch ihren richtigen Namen verwendet, von anderen wissen, wer sie sind. Sie schließt von sich selbst direkt auf andere. Den selben Text hat Tilly Gutmensch bereits früher einmal gepostet. D. h. sie hat anscheinend nur Textbausteine irgendwo vorrätig, welche sie bei Bedarf einsetzt. Man kann davon ausgehen, dass sie die Gruppe mit ihren Aussagen nur stören will und kann sie daher auch als Troll bezeichnen.
Mit ihrer Behauptung "du bist nicht angemeldet und kein Mitglied" beweist diese Person auch noch ihre mangelnde Intelligenz, denn wie soll jemand in einer Gruppe lesen und kommentieren können, wenn man nicht Mitglied dieser Gruppe ist? Auch ist diese Behauptung sehr leicht mit einem Screenshot zu widerlegen:
Der obige Screenshot beweist bereits, dass es sich bei Tilly Gutmensch nur um den Gruppentroll handeln kann.
Mit anderen Worten, Tilly Gutmensch ist entweder nicht fähig in der Gruppenliste nachzusehen oder sie behauptet bewusst etwas, was nicht stimmt. So etwas nenne ich bereits "allwissend geboren und nichts dazu gelernt".
Dieser Gruppentroll erkennt natürlich auch nicht die Aussage von der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, "Der Islam gehört zu Deutschland", in meinem Kommentar. Vergleicht man den Islam nun mit dem Nationalsozialismus, dann erkennt man kaum Unterschiede zwischen den Ideologien:
- Führerkult
- totalitäres Denken
- alleiniger weltlicher Machtanspruch
- Volksgemeinschaft
- Judenhass
- Gewalt- und Tötungslegitimation
Somit ist der Islam die größte Bedrohung des 21. Jahrhunderts.
Im Gegensatz zu Tilly Gutmensch und vielen anderen in den sozialen Netzwerken, verwende ich meinen richtigen Namen, denn ich brauche mich für meine Meinung nicht hinter einem Pseudonymen verstecken.
Man kann auch in den WhoIs Daten von wwpa.eu und wwpa.com nachsehen und wird erkennen, dass auch dort mein Name und meine Adresse angegeben ist und beide Domänen nicht erst seit gestern existieren. Anscheinend ist Tilly Gutmensch auch nicht in der Lage selbst nachzusehen. Dies kann man auch nennen "Diese Person ist so bescheiden, dass sie nicht einmal Vernunft annimmt".
Wenn diese Person auch noch behauptet, dass sie mich blockiert hat, wie ist es dann überhaupt möglich, dass ich dennoch ihre Beiträge lesen und beantworten kann? Somit lügt Tilly Gutmensch oder wer immer hinter dem Pseudonym steckt, wieder einmal.
Es macht mir natürlich nichts aus, wenn mich der Gruppentroll oder ein Fake blockiert, denn dann brauche ich auch den Inhalt der Kommentare und Postings einer solche Intelligenzbestie lesen. In so einem Fall würde der Troll gegen sich selbst arbeiten.
Wenn Tilly Gutmensch meint "Wie kommst du Islamist, oder besser Zecke in unsere Gruppe", dann wird lediglich damit bewiesen, dass der Träger des Pseudonyms sich ein Urteil über jemanden bildet, dessen Meinung er/sie nicht einmal kennt. Hätte der Träger des Pseudonyms etwas Hirn und ein paar meiner Kommentare wirklich gelesen, vielleicht einen Link von mir gefolgt, dann würde mich der Idiot nicht als einen Islamisten bezeichnen.
Tilly Gutmensch gehört daher genau zu dieser Gruppe, die meinen allwissend geboren worden zu sein und daher nichts dazu lernen zu müssen. Wer am lautesten schreit beweist lediglich was für ein Mensch er ist und seine Aussage wird durch die Lautstärke auch nicht glaubwürdiger.
Auf VK kann man in einem Kommentar auch unschwer erkennen, zu welchen Versagern Tilly Gutmensch gehört. Dort findet man den folgenden Kommentar vom 15. Jänner von Tilly Gutmensch:
Otmar, so, ist es!...und Wahlen und Parteien sind seit 1956 illegal und rechtswidrig, wir haben nicht einmal ein Deutsches Wahlgesetz....und sie wissen es...nun fragt man sich wieso sie immer noch von Demokratischen Wahlen heucheln!
Intelligenz kann man weder käuflich erwerben noch erlernen.
Man braucht sich nur die angeführten Urteile kurz ansehen und weiß sofort, dass diese Urteile sich nicht mit dem Inhalt des obigen Bildes decken. Somit weiß man auch warum diese Typen weder ihren Namen noch ihre eigene Visage in den sozialen Netzwerken zeigen können.
Hier die angeführten Urteile des Bundesverfassungsgericht:
- Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07
- § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.
- Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
- Im Übrigen werden die Wahlprüfungsbeschwerden zurückgewiesen.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat die notwendigen Auslagen dieses Verfahrens dem Beschwerdeführer zu 1. vollumfänglich und dem Beschwerdeführer zu 2. zur Hälfte zu erstatten.
- Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 - 2 BvF 3/11 - 2 BvR 2670/11 - 2 BvE 9/11
- Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
- a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.
Die Witzfiguren dieser Verschwörungstheorie wollen ihre Argumentation auf Urteile eines Verfassungsgerichtes eines Staates stützen, welchen sie selbst nicht anerkennen. Das ist wohl schon der gewaltigste Widerspruch in deren Argumentation.
Auch Zeit Online hat sich bereits 2014 über diese Verschwörungstheoretiker lustig gemacht: Verschwörung der Woche - Die BRD-Show