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Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Ausländerkriminalität - Fehlerquellen

Wie bereits im Artikel Methode zur Berechnung der Ausländerkriminalität erwähnt beschränkt sich die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich auf das sogenannte Hellfeld, also jene Fälle, wo ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte und dadurch auch die Nationalität festgestellt wurde.

Wenn man jedoch die deutsche Vergleichsgruppe betrachtet, bekommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, dass sich hier weitere Faktoren gibt, welche zu einer Verfälschung des Ergebnisses zu Ungunsten dieser Gruppe führt.

In der Gruppe der deutschen Bevölkerung von ca. 73,5 Millionen Menschen, findet man auch 9,346 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund. In diesen 9,346 Millionen sind auch jene 4,3 Millionen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft eingeschlossen. Alleine die Anzahl der türkisch stämmigen Deutschen betrug 2011 mindestens 1,53 Millionen.

So wurde auch der Amokläufer Ali Sonboli, Inhaber eines deutschen und eines iranischen Reisepasses, welcher im Sommer 2016 in München neun Menschen und sich selbst erschoss, in der Kriminalstatistik als Deutscher geführt.

Man muss auch davon ausgehen, wenn insgesamt

  • 2% der Deutschen als Tatverdächtige angeführt werden
    (1,46 Millionen Tatverdächtige * 100 / 73 Millionen Deutsche = 2%) und
  • knapp 5% türkische Tatverdächtige angeführt werden
    (73.712 Tatverdächtige * 100 / 1,5 Millionen Türken = 4,91%),

also mehr als doppelt so viele, die Vermutung gerechtfertigt ist, dass auch bei den 2% deutschen Tatverdächtigen der Anteil der türkisch stämmigen Deutschen überproportional vertreten ist. Betrachtet man die einzelnen Delikte einzeln, dann wird vermutlich die Verzerrung noch viel größer.

Diese Fehlerquelle könnte man einfach bereinigen, wenn die polizeiliche Kriminalstatistik nach deutschen Tatverdächtigen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheiden würde. Aber vermutlich ist so eine große Genauigkeit gar nicht gewünscht ist und wird daher im besten Fall höchstens geheim gehalten.

 

Methode zur Berechnung der Ausländerkriminalität

Quellen

Es steht uns nur eine wirkliche Quelle zur Verfügung, welche sich für den Vergleich der Kriminalität der Bevölkerungsgruppen eignet. Es ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA), in der die angezeigten Straftaten, die ermittelten Täter und Opfer detailliert aufbereitet sind. Direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigte Straftaten sind in dieser Statistik allerdings nicht enthalten.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst in der Gruppe der Asylbewerber lediglich Tatverdächtige, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Alle Tatverdächtigen, deren Verfahren positiv entschieden wurde, werden in der Kategorie "sonstiger erlaubter Status" eingestuft.

Kriminologisches Hell- und Dunkelfeld

Diese Statistik enthält lediglich die von der Polizei erfasste Kriminalität, das sogenannte Hellfeld. In eine Statistik können natürlich nur bekannte Fakten aufgenommen werden. Deshalb besteht seit Jahren auch die Forderung nach der Ergänzung der PKS um die sogenannte Dunkelfeldanalyse, mit deren Hilfe jene Straftaten dargestellt werden können, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Die Ergebnisse der Hell- und Dunkelfeldanalyse wären durchaus geeignet die Gesamtkriminalität darzustellen und auch die Bevölkerung nachhaltig zu verunsichern. Man kann aber nicht unter alleiniger Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik Aussagen über eine Kriminalitätsentwicklung machen. Man kann sogar soweit gehen, dass man Aussagen von Ministerien und Kriminologen, welche sich rein auf die polizeiliche Kriminalstatistik als Quelle berufen, als unseriös bewerten.

Nehmen wir hierzu als Beispiel die Auswertung einer Dunkelfeldanalyse, welche zeigt, dass alleine in Nordrhein Westfalen die 71-fache Anzahl an schweren Körperverletzungen und die 89-fache Anzahl an leichten Körperverletzungen verübt als angezeigt wurden. Im Falle von Vergewaltigungen wird im Bundesdurchschnitt nicht einmal jede Fünfte Vergewaltigung angezeigt.

Wenn man im Falle der Vergewaltigungen noch dazu nimmt, dass es ein skandalöses BGH-Urteil aus dem Jahr 2006 gegeben hat, wo ein von allen guten Geistern verlassener und sichtlich überforderter Richter der Meinung war, dass

selbst wenn der Angeklagte seinem Opfer die Kleidung vom Körper gerissen und gegen dessen ausdrücklich erklärten Willen Geschlechtsverkehr gehabt habe, belege das "nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt"

Es wird sicherlich jeder verstehen, dass ein solcher Vorfall die Anzeigebereitschaft von Opfern nicht gerade steigert. Wenn man die Täter schützt, indem man die Opfer zu Tätern macht, dann macht sich natürlich ein Rechtsstaat selbst unglaubwürdig.

Kommt unter solchen Voraussetzungen ein Kriminologe, wie Christian Pfeiffer, mit Behauptungen, dass die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen in der Kriminalstatistik um 20% gesunken ist, ohne seine Berechnung klar offen zu legen, wie er zu dieser Behauptung überhaupt kommen konnte, dann denkt man natürlich zuerst an Selbstbeweihräucherung und in der Folge an politische Propaganda der Regierung.

Wenn die Anzahl der Verurteilungen um ca. 50% sinkt, da man um die Täter zu schützen die Schuld bei den Opfern sucht, und dadurch die auch die Anzeigebereitschaft um ca. 20% sinkt, dann bedeutet dies einen tatsächlichen Anstieg der Vergewaltigungen um 60%. Womit sich wieder, im Hinblick auf Christian Pfeiffer, der Spruch "Traue nur der Statistik, welche du selbst gefälscht hat" bewahrheitet.

Selbstverständlich werden in der polizeilichen Kriminalstatistik nur die ermittelten Tatverdächtigen gezählt. Über Fälle, wo kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, kann hinsichtlich der Herkunft des Täters auch keine glaubwürdige Aussage gemacht werden. Im Bundesdurchschnitt trifft dies auf knapp 50% der Straftaten zu. Bei Vergewaltigungen sind dies ca. 20%, bei Mord auf ca. 6% und bei Wohnungseinbrüchen ca. 85%. Wenn man die Synonyme wie Südländer, welches für afrikanisch und arabisch stämmige Tatverdächtige verwendet wird, dann könnte man dennoch zu einem groben Bild über die Verteilung von deutschen und nicht deutschen Straftätern bekommen.

Wer sich genauer interessiert über diese Aufteilung, kann ja auch bei Google nach Phantombilder zum Delikt Vergewaltigung in Deutschland suchen und sich die Fälle etwas genauer ansehen. Die ersten paar Suchresultate haben jedoch folgendes Ergebnis geliefert:

Man darf halt nicht gleich auf einen Rassismus bei Google ausgehen. Man muss es einfach als einen Spiegel unserer aktuellen Lage betrachten.

Dass das Herunterrechnen von Straftaten und anderen Manipulationen ein offenes Geheimnis ist, sagte auch der ehemalige BDK-Vorsitzende Albishausen:

Dass die Bevölkerung manipuliert wird, ändert sich vielleicht nie. Aber wenigstens sollte sie darum wissen.

Die Tabelle 61 mit dem Titel "Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Anlass des Aufenthaltes beschreibt immerhin eine eindeutige Tendenz, welche die Behauptung, dass die Deutschen genauso kriminell wie Flüchtlinge sein sollen, von den Herren Kinzig und Küch widerlegt. Zahlenmaterial haben diese Herren ja nicht vorgelegt.

Weitere Quellen, die als Berechnungsgrundlage für Vergleiche verwendet werden können, sind unter anderem die vom Statistischen Bundesamt erfassten Zahlen der deutschen und ausländischen Bevölkerung, die Aufschlüsselung der ausländischen Bevölkerung nach Nationalität sowie die Anzahl der Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit.

Vorgehensweise

Ein Vergleich der absoluten Fallzahlen in der Kriminalität von Deutschen und der ausländischen Bevölkerung führt natürlich nicht zum gewünschten Erfolg, da die zu betrachtenden Gruppen nicht in gleichen Anteilen in der Bevölkerung vertreten sind. Daher muss man die Fallzahlen auch in ein richtiges Verhältnis gesetzt werden. In solchen Fällen muss man die Betrachtungsweise in Fälle pro Gruppe von 10.000, 100.000 oder einer Million Menschen runter rechnen um diese auch aussagekräftig und belastbar miteinander vergleichen zu können.